Informationen und Formulare zum Lehrauftragsprogramm

Die Förderung richtet sich an besonders befähigte Frauen mit abgeschlossenem Hochschulstudium, die eine Karriere als Hochschulprofessorin anstreben und bereits über eine hierfür einschlägige Berufserfahrung verfügen, promoviert oder bald promoviert sind und nur noch Lehrerfahrungen benötigen, um berufungsfähig zu werden.

Nachfolgend finden Sie Informationen über die Antragstellung, das Auswahlverfahren und notwendige Voraussetzungen.

Alle Informationen sind in einem Merkblatt ausführlich zusammengestellt.

Stichtag für die Abgabe der Antragsformulare für das Sommersemester 2012 ist Freitag, der 10. Februar 2012.

Antragstellung

Der Kanzler einer Hochschule stellt an die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften - Fachhochschulen, vertreten durch die Frauenbeauftragte der jeweiligen Hochschule, einen Antrag auf Förderung einer Lehrbeauftragten.

Alle Formblätter sowie die beschreibbaren Anträge finden Sie im Content Management System documenta.

Dem Förderantrag sind folgende Formulare beizulegen:

Die Anträge der Hochschulen sind an die Frauenbeauftragten der jeweiligen Hochschule zu richten.

Auswahlverfahren

  1. Das erste Auswahlverfahren für eine Lehrbeauftragte für einen entsprechenden Lehrauftrag liegt bei der jeweiligen Hochschule, ebenso die Einholung und Prüfung der üblichen Nachweise und Unterlagen.
  2. Der Kanzler/die Kanzlerin der Hochschule stellt an die Landeskonferenz einen Antrag auf Förderung einer bestimmten Lehrbeauftragten, er genehmigt nicht den Lehrauftrag.
  3. Unter den Bewerbungen wird durch die Frauenbeauftragte der Hochschule eine Vorauswahl getroffen, bei der darauf geachtet wird, dass die Unterlagen den Bewerbungsvoraussetzungen entsprechen und die Bewerberinnen nach Aktenlage in der anschließenden Vergabekonferenz eine reelle Chance haben. Die Frauenbeauftragte hat für jeden Antrag ein Beurteilungsblatt auszufüllen.
  4. In der Vergabekonferenz werden die Bewerberinnen von Mitgliedern eines unabhängigen Auswahlausschusses in einem objektiven Verfahren ausgewählt. Die Vergabekonferenz für das Sommersemester 2012 findet am 16. Februar 2012 an der Hochschule Regensburg statt.
  5. Über eine Förderung eines Lehrauftrags wird die Hochschule und die Bewerberin umgehend informiert. Gründe für die Aufnahme oder die Ablehnung können nicht mitgeteilt werden. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Förderung besteht nicht.

Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung

Die Anträge werden nach einer festgelegten Reihenfolge, entsprechendene finanzielle Mittel vorausgesetzt, gewährt. Genauere Informationen können Sie oben erwähntem Merkblatt entnehmen.

Die Förderung wird zunächst für ein Semester gewährt. Eine Verlängerung durch erneute Bewerbung ist möglich, steht aber unter dem Vorbehalt der Beantragung einer Verlängerung sowie der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel. Die maximale Förderung beträgt vier Semester.

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